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- Veröffentlicht am Samstag, 17. Mai 2025 07:35
Soziale Selbstverwaltung steht für Ausgleich und Mitgestaltung
18. Mai: Tag der Selbstverwaltung
Am 18. Mai ist der Tag der Selbstverwaltung. Gewürdigt wird an diesem Tag die erste Sozialwahl nach dem Zweiten Weltkrieg, die am 18. Mai 1953 stattfand.
Seitdem entscheiden Versicherte und Arbeitgeber wieder selbst darüber, wer in den Parlamenten der
Sozialversicherungsträger ihre Interessen vertreten soll. In Rheinland-Pfalz seit 1947 mit Verfassungsrang Auch am 18. Mai, aber bereits 1947, wurde die soziale Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz in die Landesverfassung aufgenommen: „Sozial- und Arbeitslosenversicherung unterstehen der Selbstverwaltung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ So heißt es in Artikel 53 Absatz 4 der Landesverfassung.
„Das unterstreicht, wie wichtig es war und ist, die Sozialversicherung nach den Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 aus der staatlichen Verwaltung wieder zurück an die Sozialpartner zu geben und dort auch zu belassen“, betont die Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Beate Petry, die im Hauptberuf den Bereich Global Pensions & Benefits bei der BASF SE leitet und ergänzt: „Wir dürfen durchaus stolz darauf sein, dass die soziale Selbstverwaltung damit in Rheinland-Pfalz sogar Verfassungsrang genießt.“
150 Personen engagieren sich ehrenamtlich
Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sind zurzeit 150 Personen ehrenamtlich in der Selbstverwaltung engagiert. Als Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand entscheiden sie mit bei Finanzen und Vermögen, Reha oder Prävention, den eigenen Reha-Kliniken, Organisation oder Personal.
„Das ist allerdings nur ein Teil der Aufgaben, die ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung übernehmen“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Thomas Breuer, hauptamtlich Regionalleiter bei der IG BAU im Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz.
„In Widerspruchsausschüssen klären sie strittige Sachlagen, wenn Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber gegen Entscheidungen der Verwaltung Widerspruch einlegen. Und als ehrenamtliche Versichertenberater stehen sie Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern als Ansprechpersonen in den Landkreisen und Städten in Rheinland-Pfalz bei allen Fragen zu Reha und Rente zur Verfügung“.
Die soziale Selbstverwaltung steht damit bis heute für den gesellschaftlich so wichtigen Interessensausgleich zwischen Versicherten und Arbeitgebern, für aktive Mitgestaltung und gelebte Demokratie. - Presse DRV