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- Veröffentlicht am Freitag, 03. Oktober 2025 05:23
© Bernhard Bumb
Einigkeit und Recht und Freiheit / „Mercedes-Krenz“
3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit / 35 Jahre Deutsche Einheit
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
- 3. Strophe des Deutschlandliedes.
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasste das „Lied der Deutschen“ am 26. August 1841 während eines Aufenthalts auf der Insel Helgoland. Als Melodie wählte Hoffmann das von Haydn 1797 vertonte Gedicht „Gott erhalte Franz den Kaiser“.
Auf die Stropen 1 und 2 wird verzichtet, da die Nationalsozialisten (1933 bis 1945) diese beiden Strophen für ihre extremistische Zwecke missbraucht haben. Bei offiziellen Anlässen wurde die erste Strophe zusammen mit dem Kampflied der NSDAP („Horst-Wessel-Lied“) als deutsche Hymne gespielt und gesungen.
Anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands anno 1990 erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Frühjahr 1991 in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ zur Nationalhymne des vereinten Deutschland - der Bundesrepublik Deutschland.
Bild: Trabi mit Deutschlandfahne in Berlin 2016. Nach der Wiedervereinigung wurde der Trabi Spaßes halber auch „Mercedes-Krenz“ genannt: Egon Rudi Ernst Krenz war vom 24. Oktober bis 6. Dezember 1989 Staatsratsvorsitzender der DDR (Deutsche Demokratische Republik). Im Mauerschützenprozess 1997 wurde Krenz wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, er musste jedoch nur vier Jahre verbüßen (JVA Moabit).
Mercedes-Krenz – ein Wortspiel bezüglich Mercedes-Benz ("Wessi"-Auto) und Egon Krenz ("Ossi"-Politiker); der Name Krenz klingt doch wie mundartlich "die Grenz" (Grenze zwischen der alten Bundesrepublik Deutschland und der DDR). - red/bb
