Aktuell

Schwere Vorwürfe gegen das Versorgungsamt Landau/Pfalz

Dokumente verschwunden? Unzuverlässiger Umgang mit Behinderten?

Beschwerdebrief von Katharina Wingerter (Speyer) an die Presse

Da mein Mann eine schwere Sehbehinderung hat und für ihn das Versorgungsamt Landau zuständig ist, haben wir uns aufgrund einer massiven Verschlechterung des Sehvermögens an dieses gewandt.

   Den Neufeststellungbescheid mit 90% und den Merkzeichen B RF und G haben wir widersprochen, weil ab einem Sehvermögen unter 2,0% eine 100% Behinderung vorliegt.

   Wir sind schockiert, wie unzuverlässig mit Menschen mit Behinderung umgegangen wird und welcher Aufwand betrieben werden muss um einen angemessenen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.

   31. Juli 2023 Beantragung Verschlechterungsantrag wegen Abnahme der Sehfähigkeit.

   6. März Neufeststellungsbescheid Änderung der Schwerbehinderung auf 90 % G B RF

   8. März Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (dieser kann bis vier Wochen nach Eingang des Bescheids eingelegt werden)

   Anfang April nachgehört, ob der Widerspruch eingegangen ist, auf telefonische Nachfrage, gab das Versorgungsamt an, den Widerspruch nicht erhalten zu haben.

   10.4. Wiederholtes Senden des Widerspruchs per Email.

   Das Versorgungsamt hat eine gesetzliche Frist von drei Monaten auf den Widerspruch einzugehen.

   10.6. Nachfrage telefonisch mit dem Hinweis, dass die Frist verstrichen ist und wie die Lage aussieht: Angabe des Versorgungsamtes, es seien keine Unterlagen vom Arzt
eingegangen.

   Nachfrage beim Augenarzt, ob er die Unterlagen ans Versorgungamt gesendet hat. Der Augenarzt gab an, keine Aufforderung vom Versorgungsamt bekommen zu haben. Anruf beim Versorgungsamt. Anfrage wurde vom Versorgungsamt an eine veraltete Adresse gesendet und kam deshalb nie an.

   Ende Juni Befund beim Augenarzt persönlich abgeholt und per Mail ans Versorgungsamt geschickt.

   Anfang Juli Anfrage per Mail an das Versorgungsamt, ob der Befund angekommen sei. Keine Antwort.

   Mitte Juli telefonische Nachfrage, ob Unterlagen und Emails eingegangen seien (von Ende Juni)
Antwort: Es seien weder Emails noch Befunde eingegangen.

   Fazit: Innerhalb eines Jahres wurde vom Versorgungsamt keine einzige Email beantwortet, trotz Eingangsbestätigung. Mehrere ans Versorgungsamt gesendete Dokumente sind unauffindbar.

   Die gesetzlichen Fristen wurden nicht eingehalten. Müssen behinderte Menschen den steinigen Weg über das Sozialgericht gehen um einen Bescheid zu erhalten?

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