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Kontrolle von Shisha-Bars durch Feuerwehr, Polizei, Zoll und Ordnungsamt der Stadt Frankenthal

Am Freitagabend, 6. Dezember, waren 44 Kontrollkräfte – davon 16 Personen vom Zoll – bei einer gemeinsamen, zeitgleichen Kontrolle von zwei Shisha-Bars in einem behördenübergreifenden Einsatz aktiv.

   Innerhalb der verschiedenen Verstöße ist hervorzuheben, dass in beiden Fällen die Lüftungsanlagen nicht im Einsatz waren und daher die CO2-Werte überschritten wurden. Eine der beiden Shisha-Bars wurde versiegelt, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden.

   Insgesamt wurden bei der Kontrolle der beiden Shisha-Bars verschiedene Mängel festgestellt. Diese waren zum Beispiel: Mangelhafte Kabel- / Leitungsdurchführungen ohne Brandabschottung, Mängel in der Elektroinstallation (Rußanhaftungen im Sicherungskasten, Offene Kabelenden im Bereich Fettablagerungen), Decken- und Wanddurchführungen der Abluftleitungen bereits angeschmort, abgelaufene und ungeprüfte Feuerlöscher.

   „Organisierte Schwerpunktkontrollen und gemeinsame Aktionen waren mir zu meinem Amtsantritt ein großes Anliegen. Ich danke daher den Kollegen vom Ordnungsamt für die Federführung dieser Kontrolle, denn derartige Aktionen sind wichtig, um sicherzustellen, dass unsere Gesetze eingehalten werden. Ihnen gilt mein besonderer Dank“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer.

   Die Feststellungen müssen nun ausgewertet und zur Anzeige gebracht werden. Nachkontrollen seitens der Stadt Frankenthal übernimmt nun unter anderem auch die Bauaufsicht. Die Kontrollen verliefen ruhig und waren gegen 23 Uhr beendet.

   Erfolgreich waren auch die Einsatzkräfte des Zolls. Sie stellten in den Betrieben zahlreiche Packungen unversteuerten Tabaks sicher. Hier drohen nun entsprechende Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Mit welchem Ziel wurde kontrolliert?

   Ziel war es dabei die gesetzlich reglementierte Abgabe des Tabaks, die Einhaltung der jugendschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben zu kontrollieren sowie das Bekämpfen von Schwarzarbeit. (Steuer/Finanzen, Glücksspiel, Gaststätten, Gewerbe, Dokumentation für Lebensmittelkontrolle und Bauamt).

   Weiterhin werden die Luftqualität hinsichtlich der CO-Konzentration und ggf. vorhandene Lüftungsanlagen kontrolliert. Nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte kann die Gesundheit der Gäste sichergestellt werden. Gerade erhöhte Konzentrationen von Kohlenmonoxid als geruchs- und geschmackloses Gas ist für die Besucher nicht wahrnehmbar, kann aber zu schweren gesundheitlichen Schäden führen.

 

Wer war an der gemeinsamen Kontrolle beteiligt?

   An der gemeinsamen Kontrolle waren folgende Institutionen beteiligt: 1. Polizeiinspektion Frankenthal, 2. Hauptzollamt Karlsruhe (Steuerrecht, Finanzkontrolle, Schwarzarbeit), 3. und die Stadt Frankenthal als federführende Behörde und Initiator

   Bei der Stadt Frankenthal - als federführende Behörde und Initiator - waren bei der Kontrolle folgende Kollegen involviert: 1. Kommunaler Vollzugsdienst KVD, 2. Gewerbeaufsicht, Glücksspiel, Gaststättenrecht, 3. Ausländerbehörde, 4. Feuerwehr

 

Warum wird in Shisha-Bars kontrolliert?

   Bei einer Shisha-Bar handelt es sich um einen gastronomischen Betrieb, der als besonderen Service das Rauchen von Wasserpfeifen oder sog. „Shishas“ anbietet. Der Ursprung dieser Form des Tabakkonsums in unterschiedlichsten Geschmackrichtungen liegt im arabischen Raum. Beheizt werden die Wasserpfeifen durch Kohlebriketts, der sog. „Shisha-Kohle“.

   Durch das Entzünden der Kohle und den Betrieb der angezündeten Pfeifen, kommt es zu einem erheblichen Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid, was in den gastronomischen Räumlichkeiten zu einem erhöhten Gehalt des Gases führt. Auf Grund dieses Umstandes und des Vertreibens des ordnungsgemäß zu versteuernden Tabaks in der Lokalität, ist das Betreiben einer Shisha-Bar für diem Betreiber streng reglementiert.

   Da eine zu hohe Kohlenstoffmonooxidbelastung stark gesundheitsgefährdend sein kann, soll ein behördenübergreifender Einsatz durchgeführt werden. Da die Tabaksteuer empfindlich erhöht wurde und die illegale Herstellung und der Erwerb solchen Tabaks an Bedeutung gewinnt, besteht der Anreiz für die Betreibenden unverzollten Tabak günstiger zu erwerben, um ihren Gewinn zu erhöhen.

   Wenn der Tabak - zur Befüllung der Wasserpfeifen - aus größeren, bereits geöffneten Behältnissen mit beschädigten Steuerzeichen zum portionsweisen Verkauf entnommen wird, liegt ein steuerrechtlicher Verstoß vor. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass pro verkaufter Wasserpfeife portionsweise abgepackter Tabak verwendet wird.

 

Wie ist die Rechtslage?

   Kleinverkaufsverpackungen müssen verschlossen gehalten werden. Sie dürfen nicht mit beschädigten Steuerzeichen mehrfach verwendet und an Dritte abgegeben werden. Das Mischen, Befeuchten und Aromatisieren von Tabak gilt als Herstellungshandlung und führt zur Steuerentstehung und Steuerschuld. Es handelt sich um Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz und die Abgabeverordnung.

   Da es sich bei Shisha-Bars um ein Raucherlokal handelt, ist der Aufenthalt für Personen unter 16 Jahren nicht gestattet (hierzu §§ 4 (1) und 10 JuSchG). - Presse Stadt Frankenthal

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