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Anleinpflicht in der Gartenstadt durchgesetzt

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Dienstagnachmittag, 3. Februar 2026, die Anleinpflicht im Ernst-Reuter-Park durchgesetzt.

   Gegen 15.40 Uhr sah eine KVD-Streife dort einen nicht angeleinten Hund. Als der 67-Jährige Halter des Tieres die Einsatzkräfte bemerkte, leinte er den Hund umgehend an. Im Gespräch mit der KVD-Streife zeigt sich der Hundehalter einsichtig.

   Anlässlich dieses Falls weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet Anleinpflicht unter anderem zum Schutz von anderen Mitbürgern und Wildtieren besteht. Näheres hierzu regelt die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen.

   Um dem Bedürfnis der Hunde nach freier Bewegung entgegenzukommen, sind im Stadtgebiet Hundeauslaufflächen ausgewiesen. Auch auf diesen Hundeauslaufflächen sind Halter für ihren Hund verantwortlich.

   Sogenannte Listenhunde müssen auch dort angeleint bleiben. - Stadt Ludwigshafen

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