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- Veröffentlicht am Montag, 02. Februar 2026 21:39
Ruhestörung durch Böller und Musik - Viele Falschparker
Dutzende Parkverstöße geahndet und zwei Abschleppmaßnahmen durchgeführt
Die Verkehrsüberwachung des Bereichs Öffentliche Ordnung hat am Mittwochvormittag, 28. Januar 2026, zahlreiche Parkverstöße im Stadtteil Ruchheim geahndet.
Das Augenmerk dieser Schwerpunktkontrolle des ruhenden Verkehrs lag auf dem gesamten Stadtteil. Insgesamt 67 gebührenpflichtige Verwarnungen stellten die 12 Kontrolleure des Ordnungsamtes dabei im Zeitraum zwischen 6 bis 9 Uhr aus. Zudem ordneten sie zwei Abschleppmaßnahmen an.
In 9 Fällen traf die Verkehrsüberwachung Vormerkungen, die in der Regel abgestellte Anhänger auf öffentlichen Parkflächen betraf. Fahrzeuge wie Anhänger oder Wohnwagen dürfen auf solchen Flächen maximal zwei Wochen unbewegt stehen. Die Verkehrsüberwachung prüft nach Ablauf dieser Frist nach, ob die Fahrzeuge bewegt wurden. Falls dies nicht der Fall ist, können Abschleppmaßnahmen angeordnet werden.
Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten wird die Verkehrsüberwachung künftig weiterhin Schwerpunktkontrollen unangekündigt durchführen.
Ruhestörung durch Böller und Musik unterbunden
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Montagmorgen, 2. Februar 2026, die Lärmbelästigung durch einen 41-jährigen Mann in der Gartenstadt beendet.
Eine Anwohnerin hatte sich um 8.15 Uhr über Lärm durch Feuerwerkskörper und laute Musik aus einem benachbarten Haus beschwert. Die Einsatzkräfte fuhren die Örtlichkeit an und sahen kurz danach selbst, wie ein gezündeter Böller aus dem Fenster des Hauses geworfen wurde und zudem lautstarke Musik aus der Wohnung drang.
Der KVD suchte die Wohnung auf, die die Quelle der Ruhestörung war und sprach mit dem 41-Jährigen, der den Einsatzkräften geöffnet hatte. Nach der Ermittlung der Personalien des Mannes forderten die KVD-Einsatzkräfte ihn auf, das Zünden von Feuerwerkskörpern zu unterlassen und Musik in der Wohnung nur noch in Zimmerlautstärke abzuspielen. Der Mann zeigte sich einsichtig. - Stadt Ludwigshafen
