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Neues Kennzeichen für Moped, Mofa und Roller

Stichtag 1. März 2018: Ab diesem Tag brauchen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks ein neues Versicherungskennzeichen. Darauf weist die Sparkasse Vorderpfalz hin.

Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Und die ist gesetzliche Pflicht“, so Polychronis Michailidis, Leiter Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich strafbar. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes Kennzeichen abschrauben und neues montieren. Gleiches gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor - sogenannte E-Bikes – und Krankenfahrstühle. Die Nummernschilder sind ein Jahr gültig und kosten für Fahrer, die älter als 23 Jahre sind, bei der Versicherungskammer Bayern 49,80 Euro. Jüngere Fahrer zahlen etwas mehr.

„Wer erst später seinen Roller aus der Garage holt, zahlt natürlich entsprechend weniger“, so Michailidis. Er empfiehlt, sich mit einer Kaskoversicherung auch gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped abzusichern. -Albert Schlarp-

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