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IHK: Langzeit-Lieferantenerklärung

IHK-Organisation bewirkt deutliche Verbesserungen für Exportunternehmen

Ludwigshafen. - Die Europäische Kommission ist einem Vorschlag der Industrie- und Handelskammern (IHKs) gefolgt und hat nun eine Verbesserung für exportorientierte Unternehmen beschlossen. Mit Inkrafttreten des neuen Unionszollkodex zum 1. Mai 2016 hatte sich die Regelung zu den sogenannten Langzeit-Lieferantenerklärungen sehr zum Nachteil der Unternehmen entwickelt – dies wurde nun wieder rückgängig gemacht.

Langzeit-Lieferantenerklärungen werden beispielsweise benötigt, um den Herstellungsprozess, beziehungsweise den Ursprung von Waren lückenlos zu dokumentieren. Die Erklärung dient dann im Export als Nachweis, um Waren zollfrei oder zollvergünstigt einführen zu können, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen zwei Handelspartnern besteht. Seit Mai 2016 mussten die Unternehmen jährlich zwei dieser Erklärungen gegenüber dem Kunden abgeben, wenn diese unterjährig angefragt wurden. Nach der Neuregelung ist es nur noch eine, wie es auch zuvor der Fall gewesen ist.

Das wirkt sich laut einer Umfrage der IHK Region Stuttgart auch direkt auf die Unternehmen aus. Diese hatten ergeben, dass allein die Personalkosten für die Ausstellung einer einzelnen Langzeit-Lieferantenerklärung von 62 Euro im Jahr 2012 auf inzwischen 96 Euro angestiegen sind. Pro Jahr bezahlten die Unternehmen also knapp 200 Euro für unterjährig beantragte Erklärungen. Diese Kosten wurden auf Drängen der IHKs nun wieder halbiert.

Zwei weitere Pluspunkte: Die Langzeit-Lieferantenerklärung darf zukünftig mitten im Jahr für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt werden. Die Erklärung darf dabei außerdem bis zu zwölf Monate zurückdatiert werden. -Sonja Mohn-

 

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