Aktuell
- Details
- Veröffentlicht am Montag, 02. November 2020 05:04
Corona: Maßnahmen vom 1. bis 30. November 2020
Hier geht es zur 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) Vom 30. Oktober 2020:
Geschlossen bleiben müssen: Hotel- und Gaststättengewerbe, Kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Kinos usw...)
Geöffnet bleiben Schulen, Kitas und Einzelhandel, Supermärkte...
Anmerkung der Readktion: Dass Restaurants und Cafés geschlossen bleiben müssen ist nicht nachvollziehbar. - bb