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Offenlage des Bebauungsplans Nr. 056 A

Speyer. - Am 27. Juli 2021 wurden die SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Bestandteile des Welterbegebiets sind in Speyer die Mikwe, einschließlich des das Bad umgebenden Judenhofs sowie die Reste der ehemaligen Synagoge und der Frauenschul.

   Die zugehörige Pufferzone umfasst das ehemalige mittelalterliche Siedlungsgebiet. Um das Welterbegebiet und die zugehörige Pufferzone im Planungsrecht zu verankern, soll der derzeit gültige Bebauungsplan 056 „Pfaffengasse“ angepasst und erweitert werden.

   Damit soll insbesondere den Belangen der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Rechnung getragen werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans ist, das Welterbe zu schützen, die langfristige bauliche Entwicklung zu steuern und störende Entwicklungen zu vermeiden.

   Die wichtigsten Änderungen sind, dass der Umgriff auf den Bereich zwischen Kleiner Pfaffengasse und Maximilianstraße erweitert wird. Zwei Baufenster, die den Judenhof selbst betreffen, entfallen. Der weitere Zulässigkeitsmaßstab wird nicht wesentlich verändert.

   Die Stadtverwaltung Speyer wird die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung des Planentwurfs darlegen. Von Montag, 19. September bis einschließlich Freitag, 21. Oktober 2022 wird daher die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 56 A „Pfaffengasse, 1. Änderung und Erweiterung“ durchgeführt. Der Planentwurf kann in der o. g. Zeit an der Informationstafel der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Erdgeschoss, sowie bei der Abteilung Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden (von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte und Informationen zu erhalten bzw. den Plan zu erörtern und sich zu äußern.

   Die Unterlagen werden auch auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/pfaffengasse publiziert.Stellungnahmen können im oben genannten Zeitraum schriftlich, per Email oder per Onlineformular unter www.speyer.de/pfaffengasse-formular jeweils unter Angabe von Namen und Adresse und vor Ort zur Niederschrift abgeben werden. - Lisa-Marie Eschenbach

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